Montag, Juli 14, 2003

Die Herrschafts des Rechts auf französische Art
Wenn Menschen frei sein sollen, schreibt der Philosoph Leonard Peikoff, brauchen sie eine Regierung von einer bestimmten Art: "Solche eine Regierung ist eine Regierung von Gesetzen und nicht von Menschen". Ayn Rand selbst beschrieb eine solche Regierung als "unpersönlichen Roboter", mit den Gesetzen als einziger Antriebskraft. Die Gesetze müssen jedes nicht-objektive Element ausschließen. Sie dürfen lediglich Verbrechen, d. h. klar definierte Akte physischer Gewalt, verbieten. Die Bürger müssen wissen, bevor sie handeln, ob diese Handlung verboten ist und mit welcher Strafe sie belegt wird. Somit ist ein objektives Recht in der Lage, die Freiheit eines Landes zu schützen. Dazu im Gegensatz steht eine Regierung von Menschen, wo der Staat die formale Autorität zugewiesen bekommt, die Bürger willkürlich zu verurteilen oder - willkürlich von Strafe abzusehen. Ein Beispiel für die letztgenannte Variante eines Willkürrechts bekommen wir in diesen Tagen aus Frankreich geboten.

Der sog. "Globalisierungskritiker" Jose Bove bekam von Staatspräsident Chirac einen Teil seiner Haftstrafe für die Verwüstung von Feldern mit genverändertem Mais erlassen. Bove war zunächst zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht reduzierte dann diese Strafe auf zehn Monate. Präsident Chirac vermindert dann im Zuge einer allgemeinen Amnestie die Strafe um 2 Monate. Dabei beließ er es allerdings nicht, sondern verkürzte die Strafe durch eine persönliche Anordnung nochmals um 2 Monate. Dies obwohl die Strafe ihrem Grund und ihrer Höhe nach gerechtfertigt war. Chirac ließ sich allein von politischen Erwägungen leiten, die auf eine Beschwichtigung der Linken abzielten, die überhaupt keine Bestrafung ihres "Helden" akzeptieren wollte und dafür auch massenhaft auf die Straße gegangen war und Unterschriften gesammelt hatte. Weder die allgemeine Amnestie noch die spezielle Strafreduzierung für Bove sind mit den Prinzipien eines objektiven Rechts vereinbar. Nationalfeiertage, Dienstjubiläen oder ein Regierungswechsel sind keine Gründe für Strafnachlässe für nach objektiven Kriterien verurteilte Kriminelle. Amnestiegesetz -nicht Dekrete durch Politiker - können beim Vorhandensein massenhafter Unrechtsurteile gerechtfertigt sein. Einzelne Fehlurteile müssen im Rahmen der Justiz durch ein Revisions- und Berufungssystem eleminiert werden. Der französische Rechtsstaat scheint von Rands Vision eines unpersönlichen Roboters jedenfalls noch weit entfernt zu sein.

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