Deutschland diskutiert eine mögliche Begnadigung des Terroristen Christian Klar durch den Bundespräsidenten. Diese Diskussion sollte genutzt werden, um das Gnadenrecht des Bundespräsidenten und der Ministerpräsidenten als das zu bezeichenen, was es ist: ein Relikt aus dem Feudalismus, das dringend aus unserem Rechtsstaat entfernt werden sollte. Die Stuttgarter Zeitung schreibt:
Im Grunde genommen kann das deutsche Staatsoberhaupt in einem rechtsfreien Raum wie ein König in Zeiten der Feudalherrschaft positiv oder negativ über Gnadengesuche entscheiden. Damit erhebt sich sein grundgesetzlich verbrieftes Gnadenrecht über einen der wichtigsten Grundsätze der Demokratie: die Teilung der staatlichen Gewalten. Das Bundesverfassungsgericht hat es 1969, behutsamer, so formuliert: Das Gnadenrecht sei in jedem Fall ein Eingriff der Exekutive in die rechtsprechende Gewalt. Schließlich habe das Grundgesetz die Regeln der Begnadigung "an den Rechtszustand im Kaiserreich" angebunden und damit das Gnadenrecht in dieser Republik "auf das Engste mit der Person des Herrschers und seinem Gottesgnadentum verknüpft", so die Verfassungshüter.