Montag, Juni 16, 2003

Kein Kopftuch an staatlichen Schulen!
Der so genannte Kopftuchstreit geht in die letzte Runde. Seit 1997 kämpft die Grund- und Hauptschullehrerin Fereshta Ludin dafür, als gläubige Muslimin während des Schulunterrichts ein Kopftuch tragen zu dürfen. Das Land Baden-Württemberg verweigert die Einstellung Ludins als Beamtin auf Probe wegen ihres Beharrens auf dem Kopftuch und bekam bisher in allen Instanzen der Verwaltungsgerichte Recht. Nun hat Ludin als letzte Möglichkeit Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht verwies auf die Pflicht des Staates, auch die Religionsfreiheit von Eltern zu berücksichtigen, die verpflichtet seien, ihre Kinder in die staatliche Schule zu schicken. Es gebe ein Gebot staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen. Daher müssten Lehrer auch staatlichen Schulen eine Einschränkung ihrer positiven Religionsfreiheit hinnehmen - schließlich sind sie Beamte. Muslimische Verkäuferinnen dagegen haben ein Recht, ihr Kopftuch bei der Arbeit zu tragen: Das Grundrecht auf Religionsfreiheit wiege schwerer als das Grundrecht auf unternehmerische Freiheit, entschied das Bundesarbeitsgericht im Oktober 2002 (siehe yahoo-news).

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist für mich unakzeptabel. Arbeitsplätze sind zum Arbeiten da und nicht zum Ausleben von religiösen Anwandlungen. Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften sind ein völlig normaler Bestandteil eines Arbeitsvertrages, der selbstverständlich auch ein Verbot des Tragens eines Kopftuches enthalten könnte. Man könnte die Logik des Bundesarbeitsgerichtes noch ein wenig weiter spinnen: Muss ein Arbeitgeber seinem Angestellten auch erlauben nackt zu arbeiten, wenn dieser behauptet, seine Religion würde ihm dies auferlegen oder müßte der Arbeitgeber es tolerieren, wenn der Angestellte regelmäßiges Duschen als nicht kompatibel mit seinen religiösen Ansichten ansieht? Wenn der Staat als Arbeitgeber auftritt gelten diese Argumente in vollem Umfang. Im Fall der Schulen kommt so gar erschwerend hinzu, dass der Staat die Schüler zwangsweise in den Unterricht schickt und somit ein buntes Gemisch an religiösen oder philosophischen Vorstellungen bei den Schülern und deren Eltern vorhanden ist. Solange der Staat den unangemessenen Zwang der Schulpflicht anwendet, sollte er wenigstens zu größtmöglichen Neutralität und religiösen und weltanschaulichen Fragen verpflichtet werden.

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