Samstag, Oktober 11, 2003

Der Spuk der "gesellschaftlichen Verantwortung"
Im Zusammenhang mit der Diskussion um fehlende Ausbildungsplätze wird von den Gewerkschaften häufig von einer "gesellschaftlichen Verantwortung" der Unternehmen gesprochen. Sollten diese ihrer Verantwortung nicht nachkommen, könnten sie mit einer Strafsteuer belegt werden, um ein entsprechendes Angebot von Ausbildungsplätzen zu erzwingen. In früheren Zeiten oder in anderen Zusammenhängen wurde oder wird von "vaterländischer Pflicht", von "Gehorsam gegenüber Gott" oder von der "Partei, die immer Recht hat" gesprochen. Die objektivistische Ethik und die Realität erkennen eine derartige Pflicht zum Handeln nicht an. "Pflicht" bedeutet, dass Entitäten handeln sollen aufgrund der Befehle einer höheren Autorität, ohne Rücksichtnahme auf eigene Wünsche, Motive oder Ziele.

Für Kant war Pflichterfüllung um der Pflicht willen der einzige Maßstab für Tugend. Für Ayn Rand war dies ein mystisches Konzept: "Es ist offensichtlich, dass dieses Anti-Konzept ein Produkt des Mystizismus ist, nicht eine Abstraktion, die aus der Realität abgeleitet wurde. In einer mystischen Theorie der Ethik steht 'Pflicht' für die Vorstellung, dass der Mensch den Diktaten einer übernatürlichen Autorität gehorchen muss." Für den Objektivismus hingegen gibt es nur die freie Willensentscheidung und das Gesetz der Kausalität, d. h. der Prozess, wo ein Ziel gewählt wird und die entsprechenden Aktionen unternommen werden, um das Ziel zu erreichen.

Wenn Unternehmen die Zahl der Ausbildungsplätze reduzieren, weil marktwidrige Ausbildungsvergütungen ihnen Kosten aufzwingen, die im keinem Verhältnis zu dem erzielten Nutzen stehen, handeln sie im Interesse des Überlebens ihrer Firma, und damit moralisch. Nichts und niemand hat das Recht, ihnen die Pflicht einer "gesellschaftlichen Verantwortung" zu oktroyieren, die sie zwingen würde, ihre höchsten Werte zu verraten oder zu opfern.










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