Mittwoch, September 24, 2003

Die Staatsanwaltschaft ermittelt
Schon wieder. Diesmal gegen Vorstände der Mannheimer-Versicherung. "Den Vorständen wird zur Last gelegt, 'riskante Kapitalanlagegeschäfte, vorwiegend in aktiendominierten Spezialfonds, vorgenommen und bei fallenden Kursen noch ausgeweitet zu haben, ohne entsprechende Absicherungsmaßnahmen zu treffen', heißt es bei der Staatsanwaltschaft." (siehe FAZ-Artikel)

Mir ist in der Vergangenheit des öfteren aufgefallen, daß die Staatsanwaltschaft gegen Geschäftsführer von Firmen ermittelt, die pleite gegangen sind. Natürlich kann es vorkommen, daß bei der Insolvenz ein betrügerisches Verhalten im Spiel war. Mir scheint aber eher, daß die Staatsanwaltschaft anscheinend jedes Versagen von Geschäftsleuten als Betrug betrachtet. Das Aussortieren von ineffizienten Firmen ist aber Bestandteil des Marktes und stellt keinen Betrugsfall dar. Die Staatsanwaltschaft betrachtet unternehmerischen Erfolg als gesetzliche Pflicht, nach dem Motto: "wenn ihr keinen Erfolg habt, dann ist das ein Verbrechen." So denkt nur jemand, der der Ansicht ist, daß Geschäftsleute nicht für ihr eigenes Wohl arbeiten, sondern daß sie Leibeigene des Staates sind und nur für ihn arbeiten.

Keine Kommentare: