Montag, September 22, 2003

Arbeitgeberprädisent Hundt fordert Verbot von Warnstreiks
"Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat ein Verbot von Warnstreiks gefordert: "Warnstreiks müssen gesetzlich verboten werden. Sie fügen den Unternehmen einen unverantwortlichen wirtschaftlichen Schaden zu".

Auch Vertreter der Arbeitgeber-Verbände kapieren nicht, worum es in der Sache geht. Sehen die denn nur die Möglichkeit, daß der Staat alles regeln soll ? Wenn in einem Vertrag eine bestimmte Leistung, z.B. eine Tätigkeit, mit einer besitmmten Gegenleistung, i.R. eine Geldleistung, verbunden ist, und gleichzeitig eine Kündigungsfrist vereinbart ist, die nicht eingehalten wurde, dann sollte ein Arbeitgeber bei einem Streik das Recht auf Schadensersatz haben, falls vertraglich nichts anderes geregelt ist. Das heißt: ein Arbeitnehmer könnte streiken, wäre dann aber des Vertragsbruchs schuldig und sollte für den enstehenden Schaden verantwortlich sein. Oder der Vertrag enthält keine Kündigungsfrist, wäre jederzeit beidseitig kündbar, dann sollte der Arbeitgeber eben das Recht auf sofortige Entlassung bei einem Streik haben.

Was würde ein gesetzliches Verbot bedeuten ? Will man bis zur nächsten Kündigungsfrist Zwangsarbeit einführen, bei der die Polizei den Arbeitnehmer morgens zu Hause abholt ? In diesem Sinne hatte ein Gewerkschafter recht, der Herrn Hundt eine "feudale Einstellung" vorwarf. Was fordert Herr Hundt als nächstes ? Das Verbot einer Kündigung durch den Arbeitnehmer, weil das einen unverantwortlichen wirtschaftlichen Schaden für ein Unternehmen bedeuten würde ?

Die richtige Alternative zur gesetzlichen Begünstigung von Arbeitnehmern in Arbeitsverhältnissen ist nicht die gesetzliche Begünstigung von Arbeitgebern ! Vertragsfreiheit heißt das Zauberwort, zusammen mit der Pflicht der Einhaltung des vertraglich Vereinbarten und notfalls das Einklagen der Einhaltung mit Schadensersatz für die Nichteinhaltung.

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