Montag, September 01, 2003

Rechte und Vernunft: Atheisten fordern gleiche Ausnahmeregeln
Was tun mit öffentlichen Schulen, die bestimmte Regeln aufstellen, aber gleichzeitig für bestimmte Schüler aus religiösen Gründen Ausnahmen zulassen? In Pennsylvania fordert ein atheistisches Ehepaar, dass ihr Kind von der Verpfllichtung zum Tragen der Schuluniform befreit wird. John Bragg sieht auf ruleofreason.com die atheistische Auffassung der Eltern als nicht durch die Verfassung geschützt an, da es sich nicht um eine Religion handeln würde: "Die Vernunft erfreut sich nicht dem verfassungsrechtlichen Schutz wie die Religion. Glücklicherweise brauchen wir ihn auch nicht."

In einem Diskussionsbeitrag im Feedback-Sektor seiner Site begründet Bragg seine Meinung näher: "Es gibt keinen Grund, warum wir öffentliche Schulen drängen sollten, säkuläre Ausnahmen von Regeln zu gestatten, einfach deshalb, weil sie religiöse Ausnahmen von Regeln erlauben müssen. (...) Dies ist eine Sanktion des Irrationalen, die dem Führen einer öffentlichen Schule innewohnt, wo die Ausbildung ein 'Recht' ist, was jeder genießt."

Anmerkung: Hochinteressante Diskussion! Bragg erwähnt auch, dass die Zeugen Jehovas das Treugelöbnis (" Ich gelobe Treue auf die Fahne der Vereinigten Staaten von Amerika, auf die Republik, die eine Nation unter Gott ist, vereinigt durch Freiheit und Gerechtigkeit") in der Schule nicht ablegen müssen, ein einfacher Hass auf Amerika für eine Ausnahme aber nicht ausreicht. Die von Apollo in der Diskussion mit Bragg vorgebrachte Meinung, dass es überhaupt keine öffentlichen Schulen geben sollte, hilft uns nicht weiter, weil es diese Schulen nun einmal gibt und vermutlich auch noch lange geben wird. Auch Objektivisten müssen sich deshalb Gedanken über Regeln für öffentliche Schulen machen, auch wenn sie diese ablehnen. Und was Regeln angeht, schreibt John Bragg: "Wenn es eine Regel gibt, wo jeder aus irgendeinem Grund, den er sich aussucht, aussteigen kann, dann ist es keine Regel mehr." Bragg ist übrigens Lehrer an einer öffentlichen Schule - und vermutlich Objektivist.
Tatsächlich ist das, was Bragg vorschlägt, eine "Sanktion des Irrationalen". Weil Religiöse annehmen, dass Gott sie straft, wenn sie einen bestimmten Hut nicht tragen -was ein vernunftorientierten Mensch nicht vermuten würde-, dürfen sie sich laut Bragg den Kleidervorschriften an öffentlichen Schulen entziehen. Dieses Beispiel mag banal sein, aber wie verhält es sich, wenn ein Staat allen Bürgern die Wehrpflicht auferlegt, Ausnahmen aber nur aus religiösen Gründen zulassen will, wie dies etwa in Israel der Fall ist?

Skip Oliva vertritt ebenfalls auf ruleofreason.blogspot.com eine gegenteilige Auffassung. Oliva vertritt den Standpunkt, dass der Objektivismus sicherlich den gleichen rechtlichen Schutz genießt wie das Christentum, der Islam oder der Judaismus.

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