Freitag, Juni 27, 2003

Gerechtigkeit für die Streikenden
Im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Streiks in der ostdeutschen Metall- und Elektroindustrie wird von den Gewerkschaften sehr häufig der Begriff "Gerechtigkeit" strapaziert. Ein Gerechtigkeitsproblem gibt es in der Tat in Bezug auf die Streikenden, aber ganz anders als es die Streikenden oder die Gewerkschaften vermuten. Die Ungerechtigkeit liegt darin, dass die Arbeitgeber so tun müssen, es handele es sich bei den Streikenden nicht um vertragsbrüchige Arbeitnehmer. Unter normalen Umständen wäre eine Arbeitsverweigerung natürlich ein Grund für eine fristlose Kündigung. Nicht in diesem Fall: Da es sich um einen "legitimen" Arbeitskampf handelt -legitimiert durch den Staat- dürfen die Arbeitgeber keinen der Streikenden einfach entlassen und durch einen Arbeitswilligen ersetzen. Dies wäre illegal. In einer freien Gesellschaft wäre dies anders. Selbstverständlich kann jemand streiken, wenn er dies für richtig hält. Nur Sklaven dürfen nicht streiken. Aber er müßte dann auch die mögliche Konsequenz dieser Arbeitsverweigerung tragen - seine Entlassung.

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