Freitag, Juni 04, 2004

Verboten: "Ladies Night"
Das Problem mit einem "reductio ad adsurdum"-Argument ist, dass der jeweilige Opponent einfach die absurden Konsequenzen seiner Ideen akzeptieren könnte. In New Jersey hat ein Bürokrat, der mit der Durchsetzung von "Anti-Diskriminierungsregeln" betraut wurde, die "Ladies Nights" verboten. Es handelt sich um Rabatte für Frauen in Bars und Nachtklubs zur Verkaufsförderung. Aber er hat Recht: es ist ein logische Implementation der bestehenden Regulierungen.

Quelle: TIA daily (entnommen der New York Times)

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