Freitag, April 16, 2004

Tierquälerei
Diana Mertz Hsieh schreibt derzeit an einer Abhandlung über (genauer gesagt: gegen) "Tierrechte" und und als eine der schwierigsten Fragen bei diesem Thema sieht sie die Frage eines rechtlichen Schutzes durch Gesetze gegen Tierquälerei an. Und das Ergebnis ihres Denkprozesses steht durchaus noch nicht zur Gänze fest, wie sie selbst einräumt. Für Tiere, die zu kommerziellen Zwecken gehalten werden, sieht sie marktwirtschaftliche Mechanismen als ausreichenden Schutz an. Bei Tieren, die aus nicht-kommerziellen Gründen gehalten werden, sei Vernachlässigung dieser Tiere auch kein großes Problem, da die Besitzer der Tiere bereit wären, diese abzugeben, wenn sie von potentiellen Interessenten angesprochen würden. Eine ganz andere Geschichte seien jedoch sadistische Tierquäler, die die Tiere behalten wollen, um sie weiterhin zu quälen: "Vielleicht die einzige zutreffende Begründung für Gesetze gegen Tierquälerei ist, dass solch ein sadistisches Verhalten gegenüber Tieren enthüllt, dass solch eine Person psychisch und moralisch schwer gestört ist, bis zu dem Punkt, wo derjenige eine reale Gefahr für das menschliche Leben darstellt." Die gleiche Motivationslage, fügt sie an, die einen Mensch dazu bringe, einen Hund sinnlos für eine Gehorsamsverweigerung zu schlagen, treibe ihn dazu, schwächere Menschen, besonders Frauen und Kinder, zu verprügeln. Diese Enthüllung einer fundamentalen Gefährlichkeit eines Menschen könnte dazu führen, dass eine weitere Überprüfung dieser Person und "vielleicht sogar eine zwangsweise psychologische Behandlung" gerechtfertigt sei, schreibt die Autorin in ihrer vorläufigen Einschätzung dieses Problems. Dieses Argument sei die einzige potentielle Begründung für Gesetze gegen Tierquälerei, fügt sie an.

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