Montag, Mai 26, 2003

Verurteilter Mörder mit Freigang
Erhellender Bericht von zwei Tageszeitungen aus Hannover (HAZ, Neue Presse) über das deutsche Justizwesen. Ein verurteilter Mörder hatte einen Freigang erhalten, um einen Erste-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz in Celle zu absolvieren. Beim Versuch, in ein Autohaus einzubrechen, stürzte der Mann lebensgefährlich ab. "Zuletzt wurde er im Februar von zwei unabhängigen Gutachtern untersucht", sagt Kerstin Freudiger vom Justizministerium, "die Prognosen für ihn waren äußerst günstig." Die Gutachter bescheinigten ihm "Bildungswillig- und Friedfertigkeit." Der Häftling hatte 1981 zusammen mit zwei Komplizen einen Mithäftling umgebracht. Er war zu lebenslanger Haft verurteilt worden - mit der Auflage, dass er frühestens nach 25 Jahren wieder auf freien Fuß kommen darf. Dieser Vorgang bestätigt wieder in eindrucksvoller Weise, dass Gutachter nicht in der Lage sind, Prognosen über das zukünftige Verhalten von Kriminellen abzugeben. Gutachter maßen sich an, Gott zu spielen und entlassen verurteilte Mörder vor dem Ablauf ihrer Strafe auf unsere Straßen, wo die rechtstreuen Bürger dann darauf hoffen können, dass diese Kriminelle "nur" Einbrüche begehen. Die für diese Gutachten verantwortlichen Psychiater sind wahrscheinlich die naivsten Menschen auf diesem Planeten. Die Opfer dieser Naivität zahlen mit ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit oder gar mit ihrem Leben. Immer und immer wieder, weil Politiker diesem Irrsinn kein Ende bereit wollen oder können. Der Vorgang verweist ferner darauf, dass von einem konsequenten Vollzug der Strafen nicht die Rede sein kann. "Lebenslänglich" bedeutet eben nicht "lebenslänglich", sondern "frühestens" nach 25 Jahren, aber auch dies gilt selbstverständlich nicht für unbewachte Freigänge. .

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