Dienstag, Februar 28, 2006

Kapitalismus oder Konservatismus?
Eine heftige Enttäuschung ist der Blog von Karl Friedrich Weiland, der unter www.kapitalismus.de zu finden ist. Am 21. Februar zitiert er Horaz: "Verdiene Geld. Verdiene es, wenn Du kannst, auf anständige und ehrliche Weise. Falls nicht, verdiene es irgendwie." Als ich in der Kommentarfunktion widerspreche und auf Prinzipien verweise, die keine Ausnahme vertrügen, antwortet der Autor: "Wir sollten realistisch bleiben. Kein Prinzip ohne Ausnahme. 'Du sollst nicht töten' bedeutet nicht, daß man sich nicht gegen einen Angreifer mit tödlichem Schlag verteidigen darf. Selbiges gilt, wenn einen widrige Umstände angreifen.

Die Not kennt kein Gebot."

Karl Friedrich Weiland hat sich auch im Diskussionsteil des Kapitalismus-Magazin vereweigt, als er die die Pressefreiheit in der Auseinandersetzung um die Karikaturen von Mohammed nicht verteidigen möchte, sondern von "Beleidigung" spricht, die durch die Karikaturen verwirklicht worden seien: " Warum wird jede jede Beleidigung gleich unter Pressefreiheit subsumiert? Jeder Jurist weiss, daß vom Grundgesetz eine beleidigende Karikatur nicht gedeckt ist und selbstverständlich verboten gehört. Im Islam gibt es ein Bildverbot. Der Prophet darf nicht abgebildet werden. Von der Profanisierung der Karikaturen mal abgesehen.

Es ist schwer, jemanden in unserem Kulturkreis das verständlich zu machen, weil wir kaum noch Tabus haben. Gibt es irgendwas, daß Dir heilig ist?" Zum Straftatbestand "Beleidigung" gibt es zwei Fälle aus der jüngeren Zeit, die verdeutlichen, dass derartigen Taten nicht vom einem objektiven Strafrecht abgedeckt sein können. Es geht um die Musikproduzenten Dieter Bohlen (der Vorwurf lautete: "Duzen eines Polizisten") und den ehemaligen Fussballnationalspieler Stefan Effenberg: "Während ein Polizisten-'Du' jedem normal Sterblichen - aus welchen Gründen immer - als Beleidigung angekreidet wird, blieb der Popstar ohne Strafe, weil er, so wie auch Gott selbst, jeden Erdenwurm zu duzen pflegt und ihm wegen eines lausigen Polizisten keine Ausnahme zuzumuten sei. Hätte Effenberg beweisen können, dass er alle und jeden immer 'Arschloch' nennt, wäre er vielleicht auch davongekommen. So aber musste er zahlen. Offen blieb letztlich die Summe." (Berliner Zeitung) Das Hamburger Abendblatt verweist auf die Unterschiede zwischen Normalbürgern und Herrn Bohlen, die das Gericht im vorliegenden Fall machte: "Mit bis zu 500 Euro Strafe muß ein Normalbürger rechnen, wenn er Polizisten duzt. Bohlen hat's da besser. Da 'das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen gehöre' und er augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag lege, könne das Duzen eines Polizisten in diesem Fall nur als 'Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt' gewertet werden, so das Gericht."

Siehe auch die Diskussion auf Objectivism Online

Hier die einschlägigen Paragrafen:

§ 186 StGB
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ( § 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ( § 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Siehe auch Wikipedia "Beleidigung"

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