Mittwoch, April 06, 2005

Eigentum an Grund und Boden

Eigentum an Grund und Boden
Da an einigen Stellen, wie derzeit erneut unter http://www.freiheitsforum.de, immer wieder die Diskussion um die Rechtmäßigkeit von Grundeigentum aufkommt, hier einige Anmerkungen dazu:

Zunächst, welche Rolle spielen denn Eigentumsrechte allgemein? Und weshalb brauchen wir sie?

Punkt ist, dass der Lebensunterhalt eines Menschen nicht vom Himmel fällt, d.h. der Mensch muss, um sein Leben zu erhalten, arbeiten. Er muss seinen Kopf und seine Muskeln einsetzen, um z.B. in den Landwirtschaft sein Feld zu beackern und vorauszuplanen, was er anbauen soll, wo er am besten was anbaut, wann die günstigsten Zeiten sind, wie er durch Düngung und Bewässerung den optimalen Ertrag erhält, wie er die Dinge einlagern soll, etc.

Der Mensch hat, mit Ayn Rand gesprochen, vor allem ein fundamentales Recht: Er hat das Recht zu leben, d.h. das Recht sich durch seine Arbeit seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Wohlgemerkt, dies bedeutet nicht, dass andere ihn mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen hätten.

So ein Recht ist schön und gut, nutzt aber nichts ohne praktische Implementierung; und genau da kommen wir zu den Eigentumsrechten. Eigentumsrechte sind ein Konnexinstitut des Rechts zu leben - ohne selbige ist jenes wirkungslos. Das Eigentumsrecht besagt nicht, dass andere den Menschen mit Eigentum versorgen müssen, es besagt, dass die Früchte der Arbeit eines Menschen ihm gehören, und niemandem sonst. Sein Eigentum kann er konsumieren, eintauschen oder zerstören, wie er es für nötig erachtet. Wer versucht das Eigentumsrecht einzuschränken, wie die Staaten das gegenwärtig tun und schon immer getan haben, der negiert nicht nur das Eigentumsrecht, sondern implizit auch das Recht eines Menschen zu leben, da er seine Möglichkeit einschränkt, seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Das Recht auf Eigentum an Grund und Boden folgt daher logisch daraus, dass ein Mensch den betreffenden Boden wirtschaftlich nutzt um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Das kann auf vielerlei Art geschehen: Entweder durch Landwirtschaft, oder er baut eine Fabrik darauf, oder er vermietet darauf errichtete Ferienwohnung, Tourismus, Gastronomie, etc.

Wenn es das Recht auf Eigentum nicht gäbe, dann hätte niemand die Möglichkeit, andere daran zu hindern, das Stück Land, mit dem er seinen Lebensunterhalt verdient, unbeschränkt zu nutzen, d.h. parasitär von ihm und auf seine Kosten, d.h. zu Lasten seines Lebens, zu leben. Ohne das mit dem Eigentumsrecht verknüpfte Ausschlussrecht - wie könnte ich jemanden daran hindern sich nicht dauerhaft in meiner oben erwähnten Wohnung niederzulassen?

Ich könnte es nur durch rohe Gewalt.

Kurz zusammengefasst: Ohne das Recht auf Eigentum (inkl. Eigentum an Grund und Boden) ist es nicht möglich zu verhindern, dass eine Person das Recht zu leben einer anderen einschränkt oder ganz aufhebt.

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