Samstag, März 19, 2005

Gesinnungsstrafrecht

Noch mal ganz knapp dran vorbei!
Im Rahmen der am Freitag durch den Bundestag beschlossenen Einschränkung von Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit hatten Bundesjustizministerium, SPD und Grüne Mitte Februar einen Entwurf zur Änderung des Volksverhetzungsparagraphens im Strafgesetzbuch eingebracht, wonach das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden sollte. Als Beispiel wurde ein Bestreiten des Völkermordes in Jugoslawien angeführt, der Rechtfertigungsgrundlage für den Kosovo-Einsatz der NATO 1999 war.

Der angedachte Passus wurde durch einen Änderungsantrag der rot-grünen Koalition am 8. März jedoch wieder zurückgenommen, nachdem es zu Einwänden von Seiten des FDP-Abgeordneten Max Stadler sowie der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leuthäuser-Schnarrenberger gekommen war. Jedoch werde das Vorhaben lediglich zurückgestellt, wie es in der Begründung des Änderungsantrages hieß.

Quelle:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=10666

Da sind wir ja noch einmal ganz knapp dran vorbeigerutscht, an diesem weiteren Schritt in Richtung Gesinnungsstrafrecht. Ein Staat, der seine Bürger wegen reinen Meinungsäußerungen verfolgt (man bedenke: Der Begriff "Meinung" impliziert auch die Möglichkeit eines Irrtumes), kann nur mit Schwierigkeit noch als freier Staat bezeichnet werden.
Die einzige moralisch rechtfertigbare Aufgabe einer Regierung ist es, die Bürger vor physischer Gewalt von innen wie außen zu schützen. Es ist nicht ihre Aufgabe sich in die Weltanschauung der Bürger einzumischen oder bestimmte "Werte" oder "Wahrheiten" durchzusetzen. Tut sie es dennoch, so verlässt sie den Boden der Rechtstaatlichkeit und degeneriert zu einem Ideologiestaat oder einer Theokratie.

Der Abbau der Bürgerrechte unter der rot-grünen Bundesregierung (man beachte, dass eine der Regierungsparteien für sich beansprucht eine Bürgerrechtspartei zu sein!) erreicht damit einen neuen Gipfelpunkt, auch wenn dieser Versuch vorerst noch erfolglos blieb. Ob dies auf Dauer so sein wird, ist fraglich.

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