Sonntag, Juni 20, 2004

Betrug und die Initiierung von Gewalt, Teil 2
Da ich eine entsprechende E-Mail erhalten habe, möchte ich noch einmal auf meinen gestrigen Beitrag eingehen. Ich bezweifle nicht, dass ungerechte staatliche Gesetz letztendlich immer auf einer Gewaltandrohung beruhen. Der Staat kann jeden Rechtsbrecher schließlich ins Gefängnis werfen lassen, so harmlos sein Vergehen auch gewesen sein mag. Aber diese Erkenntnis löst nicht unsere Ausgangsfrage, ob es sich bei Betrug um eine spezielle Form der Initiierung von Gewalt handelt oder nicht. In The Virtue of Selfishness schreibt Rand: "Das Recht eines Menschen zu verletzen bedeutet, ihn zu
zwingen, gegen sein eigenes Urteil zu handeln, oder ihn seiner Werte zu enteignen.
Grundsätzlich gibt es nur einen Weg dies zu tun: durch die Anwendung physischer Gewalt." Eine ähnliche Formulierung verwendet Rand auch in Textbook of Americanism. Der Umfang der Gewalt ist bei Rand aber nicht begrenzt auf die offensichtliche physische Gewaltanwendung, wie z. B. das Erschießen eines Menschen oder das Abbrennen seines Hauses. Rand spricht ausdrücklich auch von "indirekten Formen" von Gewalt, wie z. B. Betrug oder einseitige Vertragsverletzung. In einer Fragestunde in der Ford Forum Hall befürwortet Rand auch Gesetze gegen üble Nachrede und Verleumdung. In ihrem Aufsatz The Nature of Government definiert Rand der Begriff Betrug folgendermaßen: "Betrug beinhaltet eine ähnlich indirekte Form von Gewalt. Er besteht aus dem Erhalten von materiellen Werten ohne den Konsens des Eigentümers, unter Vortäuschung falscher Tatsachen oder Versprechungen." Das Entscheidende bei Rand ist nicht die tatsächliche Verletzung des Körpers oder der Drohung damit, sondern Gewalt -in den Worten von Leonard Peikoff- "ist ein Form von Handlung - die einzige-, die den Geist des Opfers lähmt und verneint." Rand ging also davon aus, dass Betrug eine Form von indirekter Gewalt sei und somit individuelle Rechte verletzt.

Literatur: Roger Donway: Force and Fraud

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