Donnerstag, November 13, 2003

Judith Jarvis Thomson: Der bewußtlose Geiger
In einem Kommentar zur Entscheidung des amerikanischen Senats über "partial-birth-abortions" schrieb ich folgendes:
"Bei der Frage der Abtreibung geht es darum, ob der Fötus ein Recht hat, im Körper einer Frau zu sein gegen ihren Willen. Oder anders herum formuliert: Gehört der Körper einer Frau ihr selbst, oder gehört er dem Staat, der darüber zugunsten des Fötus verfügen kann? Aus einer Position der Verteidigung der individuellen Rechte heraus kann die Antwort nur lauten, dass der Fötus kein Recht hat in der Gebärmutter irgendeiner Frau zu sein, sondern dass er sich dort befindet mit ihrer Erlaubnis. Erlaubnisse sind aber keine Rechte. Eine Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden." Diese Anmerkung berührt nicht die Frage, ob es sich bei einem Fötus um eine Person mit allen Rechten handelt, wie es von sog. "Lebensschützern" behauptet wird, sondern um das Wesen der Beziehung zwischen Fötus und der schwangeren Frau. Die Philosophin Judith Jarvis Thomson geht in ihrem berühmten Beispiel des bewußtlosen Geigers einfach von der Annahme aus -die sie nicht teilt-, dass sich bei einem Fötus um einen Menschen wie Sie und ich handelt. Aber daraus folgt eben nicht, dass damit keine Abtreibung mehr erfolgen darf. Sehen Sie selbst:


Stellen Sie sich folgendes vor: Eines morgens wachen Sie im Bett auf und liegen Rücken an Rücken mit einem bewußtlosen Geiger. Einem berühmten bewußtlosen Geiger. Er leidet an einem fatalen Nierenversagen und die Gesellschaft der Musikliebhaber hat alle zugänglichen medizinischen Unterlagen durchsucht, um herauszufinden, daß nur Sie allein den richtigen Bluttyp haben, um zu helfen. Die Musikliebhaber haben Sie deshalb gekidnappt und letzte Nacht den Blutkreislauf des Geigers mit dem Ihren verbunden, so daß nun Ihre Nieren dazu in der Lage sind, sein und Ihr Blut zugleich zu entgiften. Der Leiter des Krankenhauses kommt nun zu Ihnen und sagt: "Schauen Sie, es tut uns wirklich leid, daß die Gesellschaft der Musikliebhaber Sie in dieser Weise behandelt hat. Wir hätten derartiges niemals zugelassen, wenn wir davon gewußt hätten. Dennoch haben sie es nun einmal getan und der Geiger ist an Sie angeschlossen. Ihn von Ihnen zu trennen würde darauf hinauslaufen, ihn umzubringen. Aber Sie sollten die Sache nicht so eng sehen, denn es geht ja nur um 9 Monate. Wenn die vorüber sind, dann wird er von seinem Krankheitsanfall erholt sein und ohne Gefahr von Ihnen getrennt werden können."

Sollten Sie aus moralischen Gründen sich mit dieser Situation abfinden? Ohne Zweifel wäre es sehr nett, wenn Sie es tun würden, ein großer Akt des Wohlwollens. Aber müßten Sie sich damit abfinden? Wie wäre es, wenn es sich nicht nur um 9 Monate, sondern um 9 Jahre handelte? Oder sogar länger?

Wie wäre es, wenn der Krankenhausdirektor sagen würde, "ich gebe zu, dies ist ein hartes Schicksal, aber Du mußt nun für den Rest Deines Lebens mit dem angeschlossenen Geiger im Bett verbringen. Denn, denk daran: Alle menschlichen Personen haben ein Recht auf Leben und Geiger sind Personen. Natürlich muß man zugestehen, daß Du ein Recht darauf hast, über Deinen eigenen Körper zu entscheiden, aber das Recht einer Person zu überleben ist bedeutender als Dein Recht, zu entscheiden, was in und mit Deinem Körper geschieht. Deshalb kannst Du niemals mehr von dem Geiger getrennt werden."

Ich nehme an, Sie würden derartige Argumentationen als empörend empfinden. Dies legt es nahe, daß mit dem vorangehenden Argument irgend etwas fundamental nicht in Ordnung sein muß.

Keine Kommentare: