Samstag, April 26, 2003

Die neue europäische Verfassung:
Viel Staat, wenig Freiheit


In den Entwürfen zur neuen europäischen Verfassung finden sich massenhaft nicht definierte und nicht näher bestimmte Begriffe, die alles und nichts bedeuten können, je nach Auslegung. Das ist ein Freibrief für willkürliche Justiz. Den heftigsten Artikel, den ich gefunden habe, ist Artikel 3:

"(2) Die Union strebt ein Europa der nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und sozialer Gerechtigkeit an, mit einem freien Binnenmarkt und einer Wirtschafts- und Währungsunion, mit dem Ziel der Vollbeschäftigung und im Hinblick auf einen hohen Grad an Wettbewerbsfähigkeit und einen hohen Lebensstandard. Die Union fördert den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, die Gleichstellung von Frauen und Männern, den Umweltschutz und den sozialen Schutz und unterstützt den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt einschließlich der Weltraumforschung. Sie fördert die Solidarität zwischen den Generationen und zwischen den Staaten sowie die Chancengleichheit für alle."

Mein Kommentar:
Egal, wer es geschafft hat, Artikel 3 in dieser Form festzulegen; sein Ziel war es, dem Staat eine willkürliche Machtfülle zu geben und dem Individuum Freiheiten zu rauben. Dieser Absatz ist ein Freibreif für den Wohlfahrtsstaat, Einkommensumverteilung, staatliche Zwangsversicherungen, und die Kontrolle jeglicher ökonomischer Tätigkeit, ganz zu schweigen von den Folgen solcher Begriffe wie "Chancengleichheit".

Keiner der fettgedruckten Begriffe ist definiert oder näher bestimmt. Was bedeuten sie ? Wer bestimmt, was sie bedeuten sollen ? Bleiben sie undefiniert und werden damit zur Quelle von Willkür ? Wenn sie in der Verfassung stehen: bedeutet das, daß in Zukunft eine freie Marktwirtschaft ohne Eingriffe des Staates verboten sein wird ?

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