Sonntag, September 05, 2004

Frech wie Oskar
Alexander Schmidt stellt auf kapitalismus.de die Frage, woher die Aufregung über die sog. "Hartz IV"-Reformen in Ostdeutschland kommt. Der deutsche Linksaußen Oskar Lafontaine gab in seiner Rede auf einer sog. "Montagsdemonstration" in Leipzig eine Antwort auf diese Frage: "Der Ansatz, Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammen zu werfen, ist grundfalsch. (Anmerkung: 1998 hatte Lafontaine noch das direkte Gegenteil behauptet. Damals regte er an, dass die Arbeitslosenversicherung nach dem "Sozialstaatsprinzip" organisiert werden sollte, d. h. die Bedürftigkeit der Arbeitslosen sollte geprüft werden.)
Warum? Weil man doch nicht, und das haben wir in vielen Wahlkämpfen gesagt, einem Menschen, der fast 40 Jahre in die Sozialkassen eingezahlt hat - nach heutiger Währung etwa 60.000 Euro - und der 54 ist, sagen kann: Du kriegst jetzt 12 Monate 1500 Euro oder 1000 Euro und danach gehst du aufs Sozialamt. Das ist unwürdig. Das ist Raub an dem, was diese Menschen aufgebaut haben." Der Begriff "Raub", den Lafontaine hier verwendet, setzt voraus, dass Eigentum mit Gewalt oder mit der Androhung von Gewalt weggenommen wird. Dies ist bei der Rückführung staatlicher Sozialleistungen nicht der Fall. Der von Lafontaine als Kronzeuge angeführte zwangsversicherte Arbeitnehmer könnte sicherlich ein Opfer einer sozialistischen Zwangspolitik gewesen sind -falls er dieses System abgelehnt hat-, für die allerdings auch ein Mann wie Oskar Lafontaine steht. Es verlangt schon erheblicher Chuzpe, sich eben dieses Opfers zu bedienen, um weitere Opfer von anderen Zwangsversicherten oder Steuerzahlern zu fordern. Nur weil jemand Opfer staatlicher Raubzüge geworden ist, bedeutet dies eben nicht, dass er nun, da ihm dieses Unrecht nun einmal geschehen ist, ein Weiterbestehen des Systems fordern kann, was eben nur zu neuem Unrecht führen würde. Die Financial Times Deutschland hat Lafontaines Argument mit der Bemerkung zurückgewiesen, dass unsere Sozialsysteme auf dem Umlageverfahren basierten, d. h. dass das vereinnahmte Geld bereits für andere Leistungsbezieher ausgegeben worden ist und nicht mehr zur Verfügung steht. Der Punkt ist allerdings nicht das Umlageverfahren -dies gilt auch für private Versicherungen wie Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen-, sondern die Konstruktion einer staatlichen Zwangsversicherung. Der Staat legt bei einer derartigen Versicherung Begünstigte, Zahlungspflichtige und Leistungen mit seinem Belieben fest. Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf bestimmte Leistungen oder es ist auch kein privates Vermögen angespart worden, dass dem Bezugsberechtigten ausgezahlt werden könnte wie bei einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung. Jetzt könnte man aus einer anti-kollektivistischen Haltung sicherlich zu der Überzeugung kommen, dass jedes Annehmen einer solchen staatlichen Leistung bereits moralisch verwerflich ist. Ayn Rand hatte in ihrem Aufsatz The Question of Scholarships (The Objectivist June 1966) eine solche Haltung von Anti-Kollektivisten als Märtyrertum bezeichnet, da die Opfer des Wohlfahrtsstaates, die gegen ihren Willen zu Zahlungen gezwungen worden sind, auch noch die ihnen vom Gesetzgeber überlassenen Leistungen der Wohlfahrtsbürokratie überlassen und somit darauf verzichten, ihren finanziellen Schaden zu mininieren. Man kann also auf staatliche Wohlfahrtsprogramme zurückgreifen, wenn man gleichzeitig für ein Ende dieser Programme kämpft.

(Siehe auch Neun Irrtümer des Oskar Lafontaine in der Welt am Sonntag von heute)
Wenn man legitimerweise die Abschaffung ungerechter Gesetze fordert, ist natürlich zu bedenken, dass es Gesetze unterschiedlicher Art gibt und die Abschaffung der jeweiligen Gesetze Konsequenzen nach sich ziehen, die von Menschen als schädlich empfunden werden. Sollte der Staat subventionierte Versicherungen für die Folgen von Erdbeben anbieten oder anbieten lassen, dann ist die Abschaffung eines solchen Programmes sicherlich unproblematisch, denn niemand wurde gezwungen, seinen Wohnort entsprechend zu wählen und in eine erdbebengefährdetes Gebiet zu ziehen. Problematisch ist der Fall, wenn der Staat ein bestimmtes Verhalten direkt vorschreibt, wie etwa im Fall einer verpflichtenden staatlichen Rentenversicherung oder staatlichen Krankenversicherung. Eine Abschaffung der staatlichen Krankenversicherungen in Deutschland würde Menschen zurücklassen, von denen einige aufgrund von Vorerkrankungen nicht in private Krankenversicherungen wechseln könnten. Allerdings ist es durchaus möglich oder sogar wahrscheinlich, dass die privaten Krankenversicherungen sich für eine Übergangsphase - auch ohne staatliche Vorgaben - entschließen könnten, Menschen mit Vorerkrankungen aufzunehmen. Eine kompensationslose Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung wäre allerdings auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, da sich in diesem Fall Eigentumsansprüche aufgebaut haben, die nicht einfach mit einem Federstrich beseitigt werden können. Aber auch hier gibt Modelle, wie alle Ansprüche der gegenwärtigen und zukünftigen Rentner, etwa durch die Ausgabe von staatlichen Obligationen, auf einen Schlag befriedigt werden können. Im Diskussionsforum objectivismonline.net haben sich auch einige Teilnehmer dafür ausgesprochen, bestimmte, ungerechte Gesetze nicht schlagartig zu beenden, sondern langsam auslaufen zu lassen: " ... aus verschiedenen Gründen", schreibt Don Watkins, "aber nicht primär aus Gerechtigkeit gegenüber früheren Opfern."Allerdings gibt argive99 auch zu bedenken, dass dies eine sehr theoretische Diskussion sei, denn unsere heutigen Politiker handelten immer nur nach einem Kollaps und nicht aus besserer Einsicht.

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