Montag, März 08, 2004

Hexenjagd auf Martha Stewart
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet über die Verurteilung von Martha Stewart, der Gründerin und Mehrheitsaktionärin von Martha Stewart Living Omnimedia Inc., die von einem Geschworengericht in Manhattan wegen "zweifacher Falschaussage, Verschwörung und Justizbehinderung" schuldig gesprochen wurde. Das Strafmass soll am 17. Juni verkündet worden. Bis zu 20 Jahre Haft sind möglich. Das Verfahren erinnert fatal an den Mannesmann-Prozess in Deutschland, wo ebenfalls die antikapitalistischen Gefühle der "arbeitenden Bevölkerung" befriedigt werden sollen durch die strafrechtliche Verfolgung von erfolgreichen Persönlichkeiten.
In der deutschen Presse wird auch offen darüber spekuliert, ob Martha Stewart nicht ein Bauernopfer sein könne, was wohl bedeutet, dass sie als ein Symbol für die "kapitalistische Gier" verurteilt worden sein könnte. Hintergrund der Verurteilung von Martha Stewart war der Vorwurf des Insiderhandels mit Aktien des Biotech-Unternehmens ImClone, der allerdings nicht Gegenstand der Verurteilung war: "Stewart war nicht wegen illegalen Insiderhandels angeklagt, sondern wegen Falschaussage gegenüber den Behörden. Ausserdem machte die Anklage geltend, dass Stewart durch die öffentlichten Unschuldsbeteuerungen den Kurs ihres eigenen Unternehmens gestützt habe, was als Aktienmanipulation und mithin als Verstoss gegen die Wertpapiergesetze interpretiert werden wurde. Dieser Anklagepunkt, der eine Gefängnisstrafe von 10 Jahren zur Folge haben könnte, wurde von der Richterin als zu waghalsig zurückgewiesen." Dieser zuletzt genannte Vorwurf der Staatsanwaltanschaft ist an Perfidität kaum noch zu überbieten. Wer beteuert, dass er doch unschuldig sei, wird dadurch schuldig. Wenn auch dieser Vorwurf nicht zum Tragen kam, ist der Rest der Anklagepunkte kaum weniger boshaft. Martha Stewart wurde schließlich verurteilt für die angebliche Lüge in einem Fall, der gar nicht zu einer Anklage geführt hatte. AshRyan fragt zurecht: "Wie können sie beweisen, dass Stewart über den Insiderhandel gelogen hat, wenn sie nicht beweisen konnten, dass sie überhaupt in Insiderhandel verwickelt war." "Insiderhandel" kann auch in einer freien Gesellschaft überhaupt kein Gegenstand der staatlichen Gesetzgebung sein, sondern sollte dem Markt selbst überlassen werden, weil durch den sog. "Insiderhandel" überhaupt kein Recht irgendeiner Person verletzt kann. Kein Aktienkäufer hat das Recht auf irgendeinen bestimmenten Preis. Wenn Martha Stewart tatsächlich gelogen hat, kann ihr dies weder strafrechtlich noch unter moralischen Aspekten zum Vorwurf gemacht werden, denn es ist nicht unmoralisch durch eine Lüge eine ungerechtfertigte Bestrafung abzuwehren. Michael Hurd weist auf die Heuchelei derjenigen hin, die eine Bestrafung von Martha Stewart zwar begrüßen, aber auf Nachfrage zugeben, dass sie Aktien auch verkaufen würden, wenn sie die Information hätten, dass es zu einem Kursrutsch kommt.

Amber Pawlik kommentiert für MensNewsDaily.com: "Es ist ziemlich offensichtlich, dass Martha Stewart gnadenlos angeklagt wurde für das, was sie ist, d. h. ein erfolgreiche Geschäftsfrau, und nicht für das, was sie getan hat. Es hat nichts damit zu tun, dass sie eine Frau ist - Bill Gates wurde genauso behandelt. Wenn Sie das nicht glauben, denken Sie an das, was ein Jurymitglied nach dem Urteil gesagt hat: dass das Urteil ein Sieg für den 'kleinen Mann' wäre. Dieser Fall ist ein Beleg für das, was Ayn Rand den Hass auf das Gute, weil es gut ist, nannte. Stewart ist nicht durch diese Hölle gezerrt worden wegen ihrer Laster, sondern wegen ihrer Tugenden."

Keine Kommentare: