US-Senat verbietet Spätabtreibungen
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet über die Entscheidung des amerikanischen Senates, bestimmte Spätabtreibungen zu verbieten:
"In den USA hat der Senat mit grosser Mehrheit ein Verbot einer umstrittenen Methode der Abtreibung verabschiedet. Ein jahrelanger Streit war dieser Entscheidung vorangegangen. Es ist das erste Gesetz dieser Art, seitdem das Verfassungsgericht der USA 1973 das Abtreibungsverbot aufgehoben hat. (...)
Dabei geht es um das Verbot einer bestimmten Methode der Spätabtreibung, welche 'partielle Geburtsabtreibung' (engl. «partial-birth abortion») genannt wird. In der Regel findet die Abtreibung im zweiten oder letzten Drittel der Schwangerschaft statt. Der Fötus wird dabei während einer künstlich eingeleiteten Geburt getötet. Das Gesetz lässt keine Ausnahmen zu, auch nicht zum Schutz der Gesundheit der Mütter."
Bei der Frage der Abtreibung geht es darum, ob der Fötus ein Recht hat, im Körper einer Frau zu sein gegen ihren Willen. Oder anders herum formuliert: Gehört der Körper einer Frau ihr selbst, oder gehört er dem Staat, der darüber zugunsten des Fötus verfügen kann? Aus einer Position der Verteidigung der individuellen Rechte heraus kann die Antwort nur lauten, dass der Fötus kein Recht hat in der Gebärmutter irgendeiner Frau zu sein, sondern dass er sich dort befindet mit ihrer Erlaubnis. Erlaubnisse sind aber keine Rechte. Eine Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden.
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