Das Problem unehelicher Kinder
Die Rechtslage in Bezug auf uneheliche Kinder dürften den meisten Lesern dieses Blogs bekannt sein: die Erzeuger dieser Kinder sind zum Unterhalt verpflichtet. Aber ist dies auch gerechtfertigt, denn in der Regel dürften diese Männer mit den entsprechenden Frauen keinen expliziten Vertrag über die Regelung des Unterhalts abgeschlossen haben? Man könnte nun daran denken, dass allein die Einwilligung in einen sexuellen Kontakt bereits die implizite Verpflichtung beinhaltet, ein aus dieser Verbindung entstehendes Kind finanziell zu unterstützen. JMegan Snow verneint dies auf dem Forum von TIADaily. Jack Wakeland stimmt ihr zu: Es gibt keine Verpflichtung für den unverheirateten Mann, ein Kind finanziell zu unterstützen, das er außerhalb einer Ehe gezeugt hat. Wakeland nennt die Ansprüche der unverheirateten Frauen an die biolgoischen Erzeuger ihrer Kinder "arbiträr", die aber auch vom amerikanischem Rechtssystem anerkannt werden.
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